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Workflow Informationspraxis

Page history last edited by Lambert 9 years, 10 months ago

1. Registrierung 

Vor allen folgenden Schritten registrieren sich die beteiligten AutorInnen, HerausgeberInnen und GutachterInnen einschließlich ihrer ORCID im System. 

 

2. Einreichung 

Das Artikelvorhaben wird möglichst mit Angabe von AutorIn, Titel, zuständiger Themen-HerausgeberIn und geplanten Abgabetermin als Task ins OJS eingetragen. (Dies ist optional und soll der Redaktion dabei helfen, Ausgaben zu planen.)


Die eigentliche Einreichung erfolgt via Word-Template (oder möglichst auch Fiduswriter). In einem dafür vorgesehenen Feld legen AutorInnen ggf. Befangenheiten offen. (Zum Beispiel: "Die Autorin ist Entwicklerin der beschriebenen Software.") 


Auch ältere Web-Publikationen, die bisher noch nicht in einem Journal o.ä. veröffentlicht worden sind, können eingereicht werden. (Beispiele: Preprints / Working Papers auf Repositories, formal entsprechend überarbeitete Blogpostings etc.) Wir achten darauf, dass das Kriterium "bisher noch nicht in einem Journal veröffentlicht" tatsächlich erfüllt ist.

 

Die AutorInnen tragen die Verantwortung dafür, Daten, Software o.ä. Bestandteile die zu der Veröffentlichung gehören, selbstständig unter einer freien Lizenz bei einem in OpenDOAR registrierten Repository (Empfehlung: Community "Informationspraxis" in Zenodo) hochzuladen und im Artikel zu verlinken. 

 

Die Redaktion der Zeitschrift trägt die Verantwortung dafür, dass alle von ihr veröffentlichten Artikel langzeitarchiviert werden. 

 

3. Annehmen und Redigieren 

Die RedakteurIn prüft, ob der Inhalt der Einreichung zur Zeitschrift passt, sowie (grob) Formalia wie Rechtschreibung und Einhaltung der Ziterregeln erfüllt sind. Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind gibt die RedakteurIn das Manuskript zurück an die AutorIn, mit einem Link auf unsere hilfreichen Einreichungsrichtlinien und einer kleinen Ermunterung! Je nach Einschätzung der AutorInnen wird diesen auch Hilfe beim Redigieren angeboten. (Ein erklärtes Ziel der Informationspraxis ist es, die Publikationskultur der Branche zu fördern, indem z.B. auch AbsolventInnen zum Veröffentlichen ermutigt werden.) 

 

Jede Einreichungen werden zuverlässig bearbeitet und zügig beantwortet! Alle RedakteurInnen und HerausgeberInnen sind aufgefordert, sich daran zu beteiligen, die "Warteschlange" der eingereichten Beiträge im System kontinuierlich abzuarbeiten. Es gibt einen "Schichtplan", der regelt, dass ein bis zwei mal die Woche die Warteschlange "geleert" wird. Einreichungen sind erst dann von den wochenweise zuständigen RedakteurInnen "fertig" angenommen und redigiert, wenn sie an eine passende Themen-HerausgeberIn weitergegeben worden ist. Auch die zuständige Themen-HerausgeberIn bemüht sich um das zügige Abarbeiten der ihr zugewiesenen Artikel: Entweder gleich über die vorläufige Freigabe als Preprint (vgl. 4.) und Zuweisung einer GutachterIn (vgl. 6.), oder über die engültige Freigabe als unbegutachteter Kurzbeitrag (vgl. 5.) entscheiden, und in jedem Fall per OJS eine Mail an die HauptautorIn auslösen!

4. Preprints  

Sobald die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind kann der Artikel von einer zuständigen Themen-HerausgeberIn als kontinuierlich erscheinender Artikel in der Zeitschrift freigegeben werden. 

 

5. Kurzbeiträge  

Wenn der Artikel weniger als 5.000 Zeichen hat wird er von AutorIn oder RedakteurIn einer der Kurzbeiträge-Kategorien zugeordnet (Review, Konferenzbericht etc.) und kann von einer zuständigen Themen-HerausgeberIn freigegeben werden. Die Bearbeitung des Artikels ist dann abgeschlossen. 

6. Peer Review 

Wenn der Artikel mehr als 5.000 Zeichen hat sucht eine zuständige Themen-HerausgeberIn eineN thematisch passendeN GutachterIn aus, die dazu in der Lage sein sollte, den freigegebenen Preprint möglichst unbefangen zu begutachten. Identität von AutorIn und GutachterIn werden einander nicht verheimlicht. 

Die zuständige GutachterIn (sowie optional weitere KommentatorInnen und BlogautorInnen, letztere erscheinen per Trackback unter dem Artikel) kritisieren den Artikel auf inhaltlicher Ebene. 

Falls die zuständige GutachterIn dies per interner OJS-Benachrichtigung wegen nennenswerter Mängel verlangt, muß die AutorIn eine überarbeitete Version einreichen. Eine überarbeitete Version kann nach der Begutachtung aber auch unverlangt eingereicht werden. 


Wenn die ErstgutachterIn (oder im Zweifels-/Konfliktfall weitere von der zuständigen HerausgeberIn hinzugezogene GutachterInnen) mit der Überarbeitung einverstanden sind, gibt eine zuständige Themen-HerausgeberIn die überarbeitete Version zur Veröffentlichung in der Zeitschrift frei. Preprint und endgültige Fassung verlinken ggf. aufeinander. 

7. Vierteljährliche Ausgaben 

Alle von GutachterInnen akzeptierten Artikel gehen in eine vierteljährliche Ausgabe der Zeitschrift ein. Ausgaben werden prominent auf der Website verlinkt und lassen sich als Newsletter abonnieren. (Letzteres wahrscheinlich umgesetzt mit OJS.)

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